Klasse „BE“ (umgangssprachlich „PKW mit Anhänger“)
Seit dem 01.01.1999 gilt, dass man einen speziellen Führerschein Klasse BE braucht, wenn man hinter einem Kraftfahrzeug der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen möchte:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden. Siehe hierzu auch „weitere Infos B und BE ab 17 Jahren“ (siehe unten).
theoretische Ausbildung:
in Klasse „B“ enthalten
praktische Ausbildung:
3 Fahrstunden Überlandfahrt (á 45 Min.)
1 Fahrstunde Autobahn (á 45 Min.)
1 Fahrstunde bei Dunkelheit (á 45 Min.)
theoretische Prüfung:
in Klasse „B“ enthalten
praktische Prüfung:
45 Minuten (beinhaltet: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, Fahren außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstrasse)
Quellenangabe: Informationen stammen von https://www.stvo.de/info/fahrerlaubnisklassen
alle Angaben ohne Gewähr