Klasse A1 „Leichtkraftrad“ (umgangssprachlich „125er“)
Leichtkraftrad max. 125 ccm und 11 kW
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter:
16 Jahre
Papiere:
Sehtest, Bild, Sofortmaßnahmen (bei Erweiterung Sehtest und Bild)
theoretische Ausbildung:
12 [6] Doppelstunden Grundstoff
4 [4] Doppelstunden Zusatzstoff
praktische Ausbildung:
Grundausbildung gemäß den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
5 [3] Fahrstunden Überlandfahrt (á 45 Min.)
4 [2] Fahrstunden Autobahn (á 45 Min.)
3 [1] Fahrstunden bei Dunkelheit (á 45 Min.)
(Angaben in eckigen Klammern „[ ]“gelten bei Erweiterung, also Vorbesitz einer FE)
theoretische Prüfung:
bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
praktische Prüfung: 45 Minuten
Quellenangabe: Informationen stammen von https://www.stvo.de/info/fahrerlaubnisklassen
alle Angaben ohne Gewähr