Klasse A „leistungsbeschränkt“
beinhaltet Kraftrad mit und ohne Beiwagen
2 Jahre beschränkt auf max. 35 kW (48PS)
nach 2 Jahren unbeschränkt
eingeschlossen sind die Klassen A1 und M
Mindestalter
18 Jahre
Papiere
Sehtest, Bild, Sofortmaßnahmen (bei Erweiterung Sehtest und Bild)
theoretische Ausbildung
12 [6] Doppelstunden Grundstoff
4 [4] Doppelstunden Zusatzstoff
praktische Ausbildung
Grundausbildung gemäß den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
5 [3] Fahrstunden Überlandfahrt (á 45 Min.)
4 [2] Fahrstunden Autobahn (á 45 Min.)
3 [1] Fahrstunden bei Dunkelheit (á 45 Min.)
(Angaben in eckigen Klammern „[ ]“gelten bei Erweiterung, also Vorbesitz der Klasse A1)
theoretische Prüfung
bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
praktische Prüfung: 60 Minuten
Quellenangabe: Informationen stammen von https://www.stvo.de/info/fahrerlaubnisklassen
alle Angaben ohne Gewähr