Klasse A „Direkteinstieg“
beinhaltet Kraftrad mit und ohne Beiwagen
direkt ohne Leistungsbeschränkung
eingeschlossen sind die Klassen A1 und M
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter
25 Jahre
Papiere
Sehtest, Bild, Sofortmaßnahmen (bei Erweiterung Sehtest und Bild)
theoretische Ausbildung:
12 [6] Doppelstunden Grundstoff
4 [4] Doppelstunden Zusatzstoff
praktische Ausbildung:
Grundausbildung gemäß den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
5 [3] Fahrstunden Überlandfahrt (á 45 Min.)
4 [2] Fahrstunden Autobahn (á 45 Min.)
3 [1] Fahrstunden bei Dunkelheit (á 45 Min.)
(Angaben in eckigen Klammern „[ ]“gelten bei Erweiterung, also Vorbesitz einer Fahrerlaubnis Klasse A1 oder A beschränkt)
theoretische Prüfung:
bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
praktische Prüfung: 60 Minuten
Quellenangabe: Informationen stammen von https://www.stvo.de/info/fahrerlaubnisklassen
alle Angaben ohne Gewähr